Allgemeines

Die IKK gesund plus und die IKK BB bündeln ihre Kräfte. Mit dem Zusammenschluss entwickeln wir Service, Beratung und digitale Angebote für eine verlässliche, moderne und leistungsstarke Krankenversicherung weiter – die einfach. digital. nah. ist.

Der Zusammenschluss erfolgt aus einer Position der wirtschaftlichen Stärke. Wir reagieren damit frühzeitig auf den massiven Investitionsbedarf in Digitalisierung, Versorgung und Fachkräftesicherung. 

Für Sie als Versicherte und Arbeitgeber beider Krankenkassen gilt ab Fusion der moderat günstige Beitragssatz der IKK gesund plus. Gleichzeitig werden Leistungen und Services weiterentwickelt und erweitert. Die neue Krankenkasse verbindet persönliche Beratung vor Ort mit digitalen Angeboten und schafft damit mehr Sicherheit, Verlässlichkeit und Nähe.

Ja. Ihr Versicherungsschutz bleibt vollständig bestehen. Die Leistungsversorgung wird ohne Unterbrechung fortgesetzt.

Nein. Sie müssen keine Anträge stellen und keine Unterlagen einreichen. 

Die neue Kasse verfügt über ein breites Geschäftsstellenetz. Sie finden uns weiterhin an 64 Standorten in Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Bremen, Bremerhaven und Cuxhaven. Im Zuge der Fusion bauen wir unsere Angebote für persönliche und digitale Erreichbarkeit weiter aus.

Die neue Krankenkasse trägt den Namen IKK gesund plus.

Die Fusion soll zum 01.10.2026 in Kraft treten, vorbehaltlich der Genehmigung durch das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS).

Die neue Krankenkasse ist bundesweit wählbar. Beratung und digitale Services erhalten Sie bundeweit online im Web, per Telefon und App sowie direkt in den regionalen Geschäftsstellen in Sachsen-Anhalt, im Großraum Bremen und Bremerhaven sowie in Brandenburg und Berlin. 

Aktuelle Informationen finden Sie gebündelt auf der gemeinsamen Webpräsenz www.einfach-digital-nah.de. Hier werden alle Inhalte zur Fusion laufend aktualisiert 

Mitgliedschaft & Versicherungsschutz

Nein. Es ist kein neuer Antrag erforderlich.

Ja. Ihre Familienversicherung bleibt unverändert bestehen. Alle mitversicherten Familienangehörigen behalten ihren Versicherungsschutz.

Für Selbstständigebzw. freiwillig Versicherte bleibt das Versicherungsverhältnis bestehen. Die Mitgliedschaft wird nahtlos fortgeführt. Bisher IKK BB-Versicherte erhalten einen neuen Beitragsbescheid.

Nein. Eine Fusion ist kein Sonderkündigungsgrund, da Ihre Mitgliedschaft gesetzlich bestehen bleibt. Ein Wechsel ist im Rahmen der gesetzlichen Kündigungs- und Wechselregeln möglich.

Nutzen Sie auf www.einfach-digital-nah.de den Online-Mitgliedsantrag "Mitglied werden". 

Leistungen

Ihre bewilligten Leistungen werden unverändert in vollem Umfang weitergeführt. Alle bestehenden Bewilligungen behalten ihre Gültigkeit. Für Sie entstehen dadurch keine Nachteile oder zusätzlicher Aufwand und Sie müssen nichts veranlassen. 

Für Sie ändert sich nichts: Alle bereits eingereichten Leistungsanträge werden ohne Unterbrechung weiterbearbeitet. Ihre Unterlagen liegen weiterhin vor, sodass keine erneute Antragstellung erforderlich ist.

Alle laufenden Krankengeldzahlungen werden ohne Unterbrechung fortgeführt. Für Sie besteht kein Handlungsbedarf, die Auszahlung erfolgt weiterhin wie gewohnt.

Bereits genehmigte oder begonnene Rehabilitationsmaßnahmen werden wie geplant weitergeführt.

Mit der Fusion bündeln wir unsere Stärken und bieten auch künftig im Rahmen unserer Satzung attraktive Zusatzleistungen an. Dafür wurden die besonderen Angebote beider Häuser in der neuen Satzung bestmöglich zusammengeführt. Dadurch ergeben sich auch Änderungen. Sobald unsere Aufsichtsbehörde die neue Satzung genehmigt hat, werden wir diese auf den Homepages veröffentlichen.

Wichtig für Sie: Ansprüche, die Sie vor dem 01.10.2026 auf Grundlage der Satzungen beider Häuser erworben haben, bleiben bestehen und können auch nach diesem Zeitpunkt noch geltend gemacht werden.  

Die Bonusprogramme beider Häuser werden ab 01.10.2026 zusammengeführt. Für die bisherigen Versicherten der IKK Brandenburg und Berlin werden sich Änderungen bei der Abwicklung des Bonusprogramms ergeben. Für die Versicherten der bisherigen IKK gesund plus ist die professionelle Zahnreinigung zukünftig keine Bonusleistung mehr. Vielmehr gibt es dann für alle Versicherten eine einheitliche Zusatzleistung bis zu 40 Euro je Kalenderjahr.

Entscheidend ist: Niemand verliert seine bis 30.09.2026 gesammelte Bonusansprüche. 
 

Ihr Bonusheft – ob in Papierform oder digital in der App – bleibt weiterhin gültig. Alle bereits erfassten Nachweise und Bonusleistungen werden übernommen. Die digitale Teilnahme über die App kann wie gewohnt fortgeführt werden. Für die bisherigen Versicherten der IKK Brandenburg und Berlin werden sich Änderungen bei der Bedienung der Online-Geschäftsstelle ergeben. Über mögliche organisatorische Anpassungen informieren wir Sie rechtzeitig und transparent.   

Für die bisherigen Versicherten der IKK Brandenburg und Berlin ergeben sich keine Änderungen. Für die bisherigen Versicherten der IKK gesund plus ist die professionelle Zahnreinigung zukünftig eine Zusatzleistung mit bis zu 40 Euro je Kalenderjahr.

Präventions- und Gesundheitskurse werden weiterhin bezuschusst und gefördert.

Alle Wahltarife enden zum 30.09.2026 und müssen für die Zeit ab 01.10.2026 neu gewählt werden. Jeder Wahltarifteilnehmer erhält hierzu eine persönliche Information. Ansprüche auf Prämien, die bis 30.09.2026 erworben wurden, werden zu einem späteren Zeitpunkt durch die neue IKK gesund plus ausgezahlt.

Service, Geschäftsstellen & Ansprechpersonen

Ja. Die Krankenkasse bleibt persönlich erreichbar. Digitale Angebote ergänzen den Service, ersetzen ihn aber nicht. Sie können weiterhin auf die persönliche Beratung setzen – telefonisch, online oder vor Ort in den Geschäftsstellen.

Die Telefonnummern und eMail-Adressen bleiben weiterhin wie gewohnt erreichbar. Sie können uns auch künftig über die bekannten Kontaktwege erreichen. 

Die Öffnungszeiten gelten weiterhin wie gewohnt. Sollten künftig Anpassungen erforderlich werden, informieren wir Sie rechtzeitig und transparent.

Zunächst bleiben alle bestehenden Serviceangebote erhalten. Dazu zählen beispielsweise die Kunden-Apps, Online-Services und persönlichen Beratungsangebote beider Krankenkassen sowie Angebote wie das Gesundheitskonto und Bonusprogramm der IKK gesund plus oder die Online-Geschäftsstelle und Videosprechstunde.

Über mögliche neue oder weiterentwickelte Serviceangebote informieren wir Sie rechtzeitig.

Sie erreichen uns weiterhin über die Ihnen bekannten Kontaktwege – telefonisch, schriftlich, online sowie in den Service- und Beratungsstellen vor Ort. Diese bleiben wie gewohnt für Sie erreichbar. Zusätzlich werden zentrale digitale Kommunikationswege weiter ausgebaut, um den Kontakt künftig noch einfacher zu gestalten.

Datenschutz

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten hat für uns höchste Priorität. Ihre Daten werden weiterhin vertraulich behandelt und ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Die bestehenden Datenschutz- und Sicherheitsstandards bleiben unverändert bestehen.

Ihre Gesundheitsdaten bleiben geschützt und werden weiterhin streng vertraulich behandelt. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und nur für die zulässigen Zwecke der Krankenversicherung. Eine Weitergabe an unberechtigte Dritte erfolgt nicht. 

Auf Ihre Daten haben weiterhin nur die Personen und Stellen Zugriff, die diese zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben benötigen und dazu berechtigt sind. Dabei gelten unverändert strenge Datenschutz- und Sicherheitsvorgaben.

Die elektronische Patientenakte steht Ihnen auch künftig zur Verfügung. Bereits gespeicherte Dokumente und Informationen bleiben erhalten, sodass Sie die ePA weiterhin wie gewohnt nutzen können. 

Arbeitgeber

Nein. Für Arbeitgeber besteht kein Handlungsbedarf. Alle notwendigen Meldungen und Prozesse werden im Rahmen der Umstellung berücksichtigt.

Nein. Es sind keine zusätzlichen Meldungen erforderlich.

Betriebsnummern und Kassendaten bleiben zunächst unverändert. Sobald die Kassendaten vereint sind, werden Sie als Arbeitgeber über die neuen Daten rechtzeitig informiert.

Beitragskonten und Bankverbindungen bleiben zunächst unverändert. Zahlungen können weiterhin wie gewohnt abgewickelt werden. Über mögliche Anpassungen informieren wir alle Arbeitgeber rechtzeitig.

Leistungen der Pflegeversicherung

Ja. Bereits bewilligte Pflegeleistungen werden unverändert fortgeführt. Dazu gehören beispielsweise Pflegegeld, Pflegesachleistungen sowie weitere Leistungen der Pflegeversicherung. Für Sie entsteht kein zusätzlicher Handlungsbedarf.

Laufende Anträge werden ohne Unterbrechung weiterbearbeitet. Bereits eingereichte Unterlagen bleiben berücksichtigt. Sie müssen keinen neuen Antrag stellen und keine Unterlagen erneut einreichen.

Ja. Laufende Pflegegeldzahlungen werden unverändert fortgeführt. Die Auszahlung erfolgt weiterhin wie gewohnt.

Ja. Die persönliche Pflegeberatung bleibt weiterhin bestehen. Sie erhalten auch künftig Unterstützung bei Fragen zu Pflegeleistungen, Anträgen, Pflegegraden und der Organisation der Pflege – telefonisch, digital oder vor Ort in einem unserer Geschäftsstellen und Pflegestützpunkten.

Ihre Anliegen zur Pflege werden weiterhin zuverlässig betreut. Die bekannten Kontakt- und Beratungswege bleiben zunächst bestehen.

Ja. Pflegende Angehörige erhalten weiterhin Leistungen zur Bewältigung der Pflegesituation.